Angemessenheitsprüfung gem. § 16 FinVermV
Die CVM Versicherungsmakler GmbH (nachfolgend "CVM" genannt) prüft das angebotene Finanzprodukt auf Plausibilität, indem der Prospekt sowie relevante Unterlagen mit „banküblichem kritischen Sachverstand“ geprüft werden (z.B. Prospektangaben, Modellberechnungen der Emittenten).
Vor der Vermittlung einer Finanzanlage führt CVM eine Angemessenheitsprüfung (gemäß § 16 FinVermV) durch. Dabei wird geprüft, ob Sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Risiken der gewählten Finanzanlage einschätzen zu können. Die Angaben des Anlegers zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen erfolgen freiwillig. Sofern der Anleger diese Angaben nicht oder nur unvollständig macht, ist CVM nicht in der Lage, zu beurteilen, ob das gewünschte Finanzinstrument für den Anleger angemessen ist. In diesen Fällen wird der Anleger ausdrücklich hierauf hingewiesen. Der Anleger kann sich dennoch eigenverantwortlich für eine Anlageentscheidung entscheiden. In diesem Fall erfolgt die Weiterleitung der Zeichnung an den jeweiligen Emittenten ohne positive Angemessenheitsbewertung.
Wichtiger Hinweis
Die auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Anlageberatung dar. CVM erbringt ausschließlich Anlagevermittlungsleistungen gemäß § 34f GewO. Eine Anlageberatung erfolgt – sofern im Einzelfall angeboten – ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Beratungsvertrags und einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Weitere Informationen ergeben sich aus den Risikohinweisen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Vor der Vermittlung einer Finanzanlage führt CVM eine Angemessenheitsprüfung (gemäß § 16 FinVermV) durch. Dabei wird geprüft, ob Sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Risiken der gewählten Finanzanlage einschätzen zu können. Die Angaben des Anlegers zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen erfolgen freiwillig. Sofern der Anleger diese Angaben nicht oder nur unvollständig macht, ist CVM nicht in der Lage, zu beurteilen, ob das gewünschte Finanzinstrument für den Anleger angemessen ist. In diesen Fällen wird der Anleger ausdrücklich hierauf hingewiesen. Der Anleger kann sich dennoch eigenverantwortlich für eine Anlageentscheidung entscheiden. In diesem Fall erfolgt die Weiterleitung der Zeichnung an den jeweiligen Emittenten ohne positive Angemessenheitsbewertung.
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