Kenntnisse und Erfahrungen
Grundlage der Anlagevermittlung durch die CVM Versicherungsmakler GmbH (nachfolgend CVM genannt) ist eine Angemessenheitsprüfung ( §16 FinvermV). Die Angemessenheit beurteilt sich danach, ob der Anleger über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzanlage angemessen beurteilen zu können. Die Angaben des Anlegers zu Kenntnissen und Erfahrungen, Art und Umfang, Häufigkeit und der Zeitraum zurückliegender Geschäfte sind freiwillig. Macht der Anleger diese Angaben nicht, kann CVM nicht beurteilen, ob das vom Anleger gewünschte Finanzinstrument angemessen für ihn ist und den Anlagezielen und den finanziellen Verhältnissen des Kunden entspricht. Der Anleger kann sich dennoch für eine Anlage entscheiden, die dann von CVM an den Emittenten übermittelt wird. Hinweis: CVM beschränkt ihre Tätigkeit auf die ausschließliche Vermittlung der Kapitalanlage bzw. ist Tippgeber und bietet den Kunden keine Beratung an. Basisinformationen über Vermögensanlagen für nachrangige Namensschuldverschreibungen und Risikohinweise sowie AGB.
