AKTUELLE MITTEILUNG
Die IMMAC Holding AG hat am 29. Oktober 2025 ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt; das Amtsgericht Hamburg hat dieses am 30. Oktober 2025 angeordnet. Wichtig für Sie: Betroffen ist ausschließlich die IMMAC Holding AG. Die Fondsgesellschaften, die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH sowie weitere Tochtergesellschaften sind nicht betroffen und arbeiten wie gewohnt weiter. Die Gründe für den wirtschaftlichen Druck waren unter anderem:
- Rückgang der Kapitalanlagennachfrage durch allgemeine Marktverunsicherung
- Nachhaltig hohe Baukosten
- Verteuerte Finanzierungen und Wegfall von KfW-Förderungen
- Auswirkungen der Zinswende auf Projekte, die vor dieser Phase geplant oder begonnen wurden
IMMAC Holding Eigenverwaltungsverfahren
WARNHINWEIS: Der Erwerb einer Vermögensanlage oder eines Alternativen Investmentfonds (AIF und Spezial-AIF) ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Wichtiger Hinweis: Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch geringer ausfallen als geplant oder sogar gar nicht erfolgen.
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