AKTUELLE MITTEILUNG

Die IMMAC Holding AG hat am 29. Oktober 2025 ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt; das Amtsgericht Hamburg hat dieses am 30. Oktober 2025 angeordnet. Wichtig für Sie: Betroffen ist ausschließlich die IMMAC Holding AG. Die Fondsgesellschaften, die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH sowie weitere Tochtergesellschaften sind nicht betroffen und arbeiten wie gewohnt weiter. Die Gründe für den wirtschaftlichen Druck waren unter anderem:

  • Rückgang der Kapitalanlagennachfrage durch allgemeine Marktverunsicherung
  • Nachhaltig hohe Baukosten
  • Verteuerte Finanzierungen und Wegfall von KfW-Förderungen
  • Auswirkungen der Zinswende auf Projekte, die vor dieser Phase geplant oder begonnen wurden
Ziel des Verfahrens ist die geordnete und selbstbestimmte Sanierung des Unternehmens. Der Vorstand arbeitet hierfür gemeinsam mit Sanierungsexperte Patrick G. Weber sowie der auf Restrukturierung spezialisierten Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte. Bis Ende April 2026 soll ein tragfähiger Sanierungsplan vorliegen. Wichtig ist: Zum Zeitpunkt des Antrags war die IMMAC nicht zahlungsunfähig. Ihre gewohntenAnsprechpartner bei der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH stehen Ihnen unverändert zur Verfügung.
IMMAC Holding Eigenverwaltungsverfahren

WARNHINWEIS: Der Erwerb einer Vermögensanlage oder eines Alternativen Investmentfonds (AIF und Spezial-AIF) ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Wichtiger Hinweis: Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch geringer ausfallen als geplant oder sogar gar nicht erfolgen.

Diese Internetseite enthält ausschließlich unverbindliche Werbemitteilungen. Diese Miteilungen stellen keine Aufklärung über die Aussichten und Risiken der hier beworbenen Finanz- und sonstigen Kapitalanlagen dar. Ausführliche Erläuterungen der wesentlichen Eigenschaften dieser Finanz- und sonstigen Kapitalanlagen einschließlich der Risiken finden sich in den offiziellen Verkaufsunterlagen. Kein Anleger sollte seine Anlageentscheidung treffen, ohne den Inhalt dieser Verkaufsunterlagen zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Ergebnisse bestimmter Finanz- und sonstige Kapitalanlagen aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf deren Ergebnisse in der Zukunft zu.

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